Die Kosten spielen bei allen Überlegungen in Ihrer Sache eine wichtige Rolle. Ich werde Ihnen gegenüber diesbezüglich immer offen sein, damit Sie vor jeder Entscheidung in Ihrer Sache zum weiteren Vorgehen das Kostenrisiko und das Kosten/Nutzen-Verhältnis abschätzen und abwägen können.

Die Vergütung für anwaltliche Leistungen ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) gesetzlich festgelegt.

Die Höhe der Vergütung richtet sich in den überwiegenden Fällen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) und der Art bzw. des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz).

 

Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen besteht die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Empfänger von Sozialleistungen (z.B. ALG II) sowie Menschen mit niedrigem Einkommen haben außerdem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (mit oder ohne Ratenzahlung) zu erhalten. Die entsprechenden Anträge werden gerne für Sie gestellt.